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Paragraph für die Vereinssatzung § 24 Vereinsjugend
(1) Zur Förderung der Jugendarbeit und des Verantwortungsbewusstseins der Jugend im Verein, ist die Vereinsjugend berechtigt, eine Jugendordnung zu beschließen, die mit Bestätigung des Vereinsvorstandes in Kraft tritt. Die Bestätigung bedarf einer einfachen Mehrheit. Entsprechendes gilt für Änderungen der Jugendordnung. (2) Die Vereinsjugend wird durch alle Mitglieder des TC Blau Gelb Bad Lausick e.V. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sowie den gewählten und berufenen Mitarbeitern der Vereinsjugend gebildet. (3) Die Vereinsjugend soll sich im Rahmen dieser Satzung selbstständig verwalten und organisieren. (4) Die Jugendversammlung wählt den Jugendausschuss. Der Jugendleiter/ die Jugendleiterin ist stimmberechtigtes Mitglied der Mitgliederversammlung des Vereins. (5) Der Vereinsjugend wird ein jährlicher Etat zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung gestellt. Dieser wird von der Mitgliederversammlung jährlich beschlossen. (6) Weitere Einzelheiten regelt die Jugendordnung. |
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